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   OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06   

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https://dejure.org/2009,30135
OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06 (https://dejure.org/2009,30135)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.11.2009 - 1 U 1611/06 (https://dejure.org/2009,30135)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. November 2009 - 1 U 1611/06 (https://dejure.org/2009,30135)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.05.1962 - IV ZR 4/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen immer noch nicht mehr weiter aufklärbare Zweifel an der Prozessfähigkeit, so geht dies zu Lasten der betroffenen Partei (BGHZ 86, 184, 189; NJW 1996, 1059 f.; 2000, 289, 290; BAG NJW 2009, 3051; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 56 Rn. 8 f.); ein Sachurteil darf dann nicht ergehen (BGH NJW 1962, 1510 f.).

    Der Senat hält auch daran fest, dass die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 Abs. 1 ZPO im Fall der - wie hier - prozessunfähigen klagenden Partei schon aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt ( Vollkommer a.a.O. § 57 Rn 1; Stein/Jon-as/ Bork , ZPO, 22. Auflage 2004, § 57 Rn. 2; s. auch BGH NJW 1962, 1510 f.: "... für die beklagte Partei" ).

    Soweit nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - ausnahmsweise - eine analoge Anwendung des § 57 Abs. 1 ZPO für die klagende Partei in Betracht kommen soll (BAG NJW 2009, 3051, 3052 Tz. 12), teilt der Senat - im Einklang mit der vorliegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1962, 1510) - diese den Wortlaut verlassende und damit in den Kompetenzbereich des Bundesgesetzgebers eingreifende Auslegung nicht.

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    Eine nähere Aufklärung - im Wege des Freibeweises (BGH NJW 1996, 1059; 2000, 289, 290) - ist jedenfalls dann angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen der betreffenden Prozess-(handlungs-)voraus-setzung bestehen (vgl. BGHZ 86, 184; 159, 94, 99).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen immer noch nicht mehr weiter aufklärbare Zweifel an der Prozessfähigkeit, so geht dies zu Lasten der betroffenen Partei (BGHZ 86, 184, 189; NJW 1996, 1059 f.; 2000, 289, 290; BAG NJW 2009, 3051; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 56 Rn. 8 f.); ein Sachurteil darf dann nicht ergehen (BGH NJW 1962, 1510 f.).

    Ergibt sich - wie hier - im Berufungsverfahren, dass die im ersten Rechtszug in der Sache unterlegene (Berufungs-)Klägerin bereits seit dem Zeitpunkt der Klageerhebung prozessunfähig war oder verbleiben insofern nicht mehr aufklärbare Zweifel, muss die Klage als unzulässig abgewiesen werden (BGH NJW 2000, 289; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1394).

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    2. Die Bestellung eines Prozesspflegers für die prozessunfähige klagende Partei kommt aus Rechtsgründen nicht in Betracht (Abgrenzung zu BAG NJW 2009, 3051).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen immer noch nicht mehr weiter aufklärbare Zweifel an der Prozessfähigkeit, so geht dies zu Lasten der betroffenen Partei (BGHZ 86, 184, 189; NJW 1996, 1059 f.; 2000, 289, 290; BAG NJW 2009, 3051; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 56 Rn. 8 f.); ein Sachurteil darf dann nicht ergehen (BGH NJW 1962, 1510 f.).

    Soweit nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - ausnahmsweise - eine analoge Anwendung des § 57 Abs. 1 ZPO für die klagende Partei in Betracht kommen soll (BAG NJW 2009, 3051, 3052 Tz. 12), teilt der Senat - im Einklang mit der vorliegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1962, 1510) - diese den Wortlaut verlassende und damit in den Kompetenzbereich des Bundesgesetzgebers eingreifende Auslegung nicht.

  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    Eine nähere Aufklärung - im Wege des Freibeweises (BGH NJW 1996, 1059; 2000, 289, 290) - ist jedenfalls dann angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen der betreffenden Prozess-(handlungs-)voraus-setzung bestehen (vgl. BGHZ 86, 184; 159, 94, 99).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen immer noch nicht mehr weiter aufklärbare Zweifel an der Prozessfähigkeit, so geht dies zu Lasten der betroffenen Partei (BGHZ 86, 184, 189; NJW 1996, 1059 f.; 2000, 289, 290; BAG NJW 2009, 3051; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 56 Rn. 8 f.); ein Sachurteil darf dann nicht ergehen (BGH NJW 1962, 1510 f.).

    Im Streitfall hat das beklagte Land im Verlauf des Berufungsverfahrens ausdrücklich das Bestehen der Prozessfähigkeit der Klägerin - schon zum Zeitpunkt des Beginns des vorliegenden Rechtsstreits - gerügt (vgl. zur objektiven Beweislast BGH NJW 1996, 1059; MDR 2005, 1306, 1307; Vollkommer a.a.O. Rn. 9).

  • OLG München, 30.04.2008 - 32 Wx 35/08

    Wohnungseigentum: Nutzung einer als Laden bezeichneten Teileigentumseinheit unter

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    Bis zur rechtskräftigen Feststellung des Mangels ist die betroffene Partei aber als prozessfähig zu behandeln; sie kann mithin insoweit Prozessvollmachten erteilen, Ablehnungsgesuche anbringen und Rechtsbehelfe wie Rechtsmittel einlegen (BGH NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2008 - 10 U 1328/06 - = NJW-RR 2008, 1394; Vollkommer a.a.O. Rn. 13).

    Ergibt sich - wie hier - im Berufungsverfahren, dass die im ersten Rechtszug in der Sache unterlegene (Berufungs-)Klägerin bereits seit dem Zeitpunkt der Klageerhebung prozessunfähig war oder verbleiben insofern nicht mehr aufklärbare Zweifel, muss die Klage als unzulässig abgewiesen werden (BGH NJW 2000, 289; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1394).

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    Eine nähere Aufklärung - im Wege des Freibeweises (BGH NJW 1996, 1059; 2000, 289, 290) - ist jedenfalls dann angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen der betreffenden Prozess-(handlungs-)voraus-setzung bestehen (vgl. BGHZ 86, 184; 159, 94, 99).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen immer noch nicht mehr weiter aufklärbare Zweifel an der Prozessfähigkeit, so geht dies zu Lasten der betroffenen Partei (BGHZ 86, 184, 189; NJW 1996, 1059 f.; 2000, 289, 290; BAG NJW 2009, 3051; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 56 Rn. 8 f.); ein Sachurteil darf dann nicht ergehen (BGH NJW 1962, 1510 f.).

  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung)

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    Im Streitfall hat das beklagte Land im Verlauf des Berufungsverfahrens ausdrücklich das Bestehen der Prozessfähigkeit der Klägerin - schon zum Zeitpunkt des Beginns des vorliegenden Rechtsstreits - gerügt (vgl. zur objektiven Beweislast BGH NJW 1996, 1059; MDR 2005, 1306, 1307; Vollkommer a.a.O. Rn. 9).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGHZ 121, 397, 399 zur Kostentragungspflicht des Prozessunfähigen).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    b) Bei dieser Sachlage sieht der Senat - aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (vgl. BGH NJW 2007, 3535; NJW-RR 2009, 1223 f.; Vollkommer a.a.O. § 56 Rn. 8 a.E.) - von der (zwangsweisen) Durchsetzung einer psychiatrischen Begutachtung ab.
  • OLG Koblenz, 22.02.2008 - 10 U 1328/06

    Berufung: Erstmalige Geltendmachung der Prozessunfähigkeit durch einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06
    Bis zur rechtskräftigen Feststellung des Mangels ist die betroffene Partei aber als prozessfähig zu behandeln; sie kann mithin insoweit Prozessvollmachten erteilen, Ablehnungsgesuche anbringen und Rechtsbehelfe wie Rechtsmittel einlegen (BGH NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2008 - 10 U 1328/06 - = NJW-RR 2008, 1394; Vollkommer a.a.O. Rn. 13).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

  • OLG Köln, 07.12.2011 - 2 U 19/11

    Einholung eines Sachverständigengutachtens bzgl. Feststellung der

    Auf den Fall der Prozessunfähigkeit eines Klägers ist sie daher nach nahezu einhellig vertretener Auffassung nicht anwendbar (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 25. November 2009 - 1 U 1611/06 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 5 B 84/11 -, juris; Musielak/Weth, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 57, Rdn. 1; Zöller/Vollkommer, a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 1962, 1510 f.).
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